Effektive Streitbeilegung

Ihr Anwalt für Zivilprozess und Schiedsverfahren

Ich vertrete spanische und internationale Mandanten in zivil‑ und handelsrechtlichen Auseinandersetzungen aller Komplexitätsstufen vor staatrlichen und Schiedsgerichten. Meine grenzüberschreitende Expertise gewährleistet, eine durchdachte Prozessstrategie, effiziente Kostenkontrolle und konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen.

Meine Kompetenzen Kontakt

Umfassende Beratung in Rechtsstreitigkeiten & Schiedsgerichtsbarkeit

Ich helfe Ihnen bei Gerichtsverfahren in Spanien und Deutschland oder bei umfassenden Schiedsverfahren.

Vertretung bei Klagen auf Schadensersatz, Gewährleistung, Vertragsauflösung, Mietstreitigkeiten, Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten.

Durchsetzung von Gesellschafteransprüchen, Anfechtung von Beschlüssen, Haftungsstreitigkeiten gegen Organe und Gesellschafter.

Vorbereitung und Durchführung von einstweiligen Verfügungen, Arrestklagen, Sicherungsmaßnahmen (z. B. vorläufige Kontenpfändung, Sicherung von Grundstücken).

Durchsetzung titulierter Forderungen, Anerkennung ausländischer Urteile, grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung.

Einreichung von Klageschriften und -erwiderungen, Erstellung von Schriftsätzen, Koordination der Beweisaufnahme.

Betreuung von Verfahren gemäß UNCITRAL-Regeln oder spezialisierten Ad-hoc-Regelwerken – von der Schiedsklage bis zur Schiedsspruchvollstreckung.

Formulierung und Verhandlung von Schiedsklauseln in Verträgen, maßgeschneiderte Lösung, um gerichtliche Auseinandersetzungen durch außergerichtliche Verfahren zu substituieren.

Unterstützung bei der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen aus den über 160 Vertragsstaaten des New Yorker Übereinkommens; Abwehr von Anfechtungsklagen.

Ich helfe in Streitfällen

Durch die Zulassung in Deutschland und Spanien kenne ich beide Verfahrensordnungen bis ins Detail. Gerade in internationalen Streitfällen ist es entscheidend, mögliche Konfliktpunkte zwischen ausländischem Zivilprozessrecht und spanischem Zivilprozessrecht frühzeitig zu erkennen und zu nutzen. Sie profitieren von:

  • Einheitlicher Strategie und Vermeidung widersprüchlicher Gerichtsanträge in verschiedenen Jurisdiktionen.
  • Nutzung synergetischer Beweis- und Vollstreckungsmöglichkeiten – z. B.- Zusammenführung von Zeugen- und Gutachtenbefragungen vor spanischen Instanzen mit deutschen Vollstreckungstiteln.
  • Koordiniertes Vorgehen in parallel geführten Verfahren, um Prozessrisiken zu minimieren und Kosten zu bündeln.
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Maßgeschneiderte Prozessstrategie

Jeder Streitfall erfordert individuelle Weitsicht und eine pragmatische Lösung. Gemeinsam mit Ihnen entwickle ich bereits im Vorfeld einen detaillierten Fahrplan:

  1. Fallanalyse & Chancen-Risiko-Abwägung
    Umfassende Prüfung der rechtlichen Ausgangslage, Kostenschätzung und Zeitplan.
  2. Taktische Ausrichtung
    Entscheidung zwischen außergerichtlicher Einigung, Schiedsverfahren oder gerichtlichem Vorgehen.
  3. Beweismanagement
    Koordination von Dokumentenanforderungen, Zeugenbefragungen und Gutachten – auch in verschiedenen Ländern.
  4. Verfahrenseffizienz & Kostenkontrolle
    Einsatz von E-Discovery-Tools, Early Case Assessment und Konzentration auf maßgebliche Streitpunkte, um Kosten im Rahmen zu halten.
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Über 30 Jahre Erfahrung

Seit über 30 Jahren vertrete ich spanische und internationale Mandanten gerichtlich und aussergerichtlich. Meine langjährige Erfahrung garantiert sorgfältige und qualifizierte Beratung in allen Fragen des spanischen Zivil-, Handels-, Gesellschafts- und Vertragsrechts. Ich bin jederzeit persönlich für Sie erreichbar und bearbeite Ihre Fragen zuverlässig und zügig.

Meine Biographie

So kann ich Ihnen der Praxis helfen

Ein deutsches Familienunternehmen war in einem EPC-Bauvertrag mit einem spanischen Generalunternehmer verstrickt. Es ging um erhebliche Nachforderungen, Behinderungsanzeigen und Vertragsstrafen.

Mehrere Geschwister stritten über Anteilsübertragungen und Gewinnabführungsverträge bei einer GmbH. 

Ein spanischer Zulieferer machte Mängelgewährleistungsansprüche gegen einen deutschen Industriekunden geltend. Das Schiedsverfahren fand nach DIS-Regeln in Frankfurt statt.

Häufig gestellte Fragen

Ein Schiedsverfahren bietet mehr Flexibilität (Termine, Sprache, Wahl des Schiedsrichters), Geheimhaltung und kommt, da keine Rechtsmittel eingelegt werden können, häufig rascher zum Abschluss. Gerichtsverfahren sind in der Regel günstiger und regelmässig bei geringeren Streitwerten das geeigente Mittel, Ihre Forderungen durchzusetzen.

Das spanische Zivilprozessrecht ist weniger flexibel als das deutsche. Fristen sind unabänderbar im Gesetz festgelegt. Der gesamte Sachverhalt muss in den verfahrenseinleitenden Schriftsätzen vollständig dargelegt werden. Die Wahl der geeigneten Verfahrensstrategie hängt vom rechtlichen Kontext, Kostenrisiko und zeitlichen Rahmen ab.

In Deutschland berechnen sich die Gerichtskosten nach Streitwert und Gerichtsgebührentabelle. Obwohl die jahrelang gültigen Empfehlungen der spanischen Anwaltskammer ebenfalls auf Grundlage des Verfahrenswerts vom spanischen Tribunal Supremo für rechtswidrig erklärt wurden, finden sie weiterhin Anwendung, ohne dass sie namentlich genannt werden, da es keine anderen Leitlinien gibt und die Anwaltskammern bei Streitigkeiten über die Kosten konsultiert werden. Ich erstelle für Sie eine detaillierte Kostenprognose einschliesslich Anwalts‑, Prozessvertreter- und Sachverständigenhonorare

Ja. New Yorker Übereinkommen: Wenn das New Yorker Übereinkommen anwendbar ist, kann ein ausländischer Schiedsspruch in Spanien vollstreckt werden, nachdem seine Vollstreckbarkeit durch ein spanisches Gericht festgestellt wurde.
EuGVVo: Diese Verordnung regelt die Vollstreckung von Entscheidungen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Ein europäischer Vollstreckungstitel kann in Spanien direkt vollstreckt werden.

Die Kosten variieren stark je nach Verfahrensinstitution, Streitwert und Komplexität. Ein Schiedsverfahren verursacht etwa 2–3 % des Streitwerts an Registrierungs‑ und Verfahrenskosten, dazu kommen Schiedsrichter‑ und Anwaltskosten. Ein Gerichtsprozess kostet in der Regel nur 1–1,5 % des Streitwerts an Gerichtskosten, kann sich aber wegen möglicher Rechtsmittel verteuern.